Am 25. Februar 2025 ist das Solarspitzengesetz in Kraft getreten – eine Anpassung im Energiewirtschafts- und EEG-Recht, um Netzüberlastungen durch hohe Solarstromproduktion an sonnigen Tagen zu vermeiden.
Die zentralen Neuerungen auf einen Blick:
- Smart-Meter- & Steuerbox-Pflicht:
PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Ohne Steuertechnik reduziert sich die Einspeisung auf 60 % der Leistung.
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen:
Bei Börsenstrompreisen unter Null entfällt für neue Anlagen die staatliche Einspeisevergütung – das soll gezielt Netzspitzen vermeiden.
- Kompensation über Laufzeitverlängerung:
Fehlende Vergütungszeiten werden aufs Ende der üblichen 20‑Jahres‑Förderdauer angerechnet.
- Direktvermarktung wird vereinfacht:
Kleinere Anlagen (< 100 kWp) können ihren Strom leichter und digital direkt vermarkten.
- Batteriespeicher im Fokus:
Speicher können künftig gezielt mit Netzstrom befüllt und später eingesetzt werden – ergänzend zur PV‑Steuerung.
Wer ist betroffen?
- Bei Neuanlagen nach dem 25. Februar gelten die Regeln umfassend.
- Bestandsanlagen bleiben zunächst von vielen Vorgaben ausgenommen, können sich aber freiwillig anschließen – z. B. Umstieg auf Smart-Meter mit Bonus von 0,6 ct/kWh.
Hintergrund & Zielsetzung:
Mit dem starken PV‑Zuwachs (2024 z. B. 16,2 GW Zubau, Gesamtleistung: 99,3 GW) kam es immer öfter zu negativen Preisen und regionalen Netzspitzen. Das neue Gesetz soll mittels smarter Technik, Eigenverbrauchs- und Speicheranreizen sowie Marktintegration die Netzstabilität sichern.
Fazit:
Für Betreiber neuer Solaranlagen wird die Technik entscheidend – wer smart misst, steuert und speichert, bleibt flexibel und wirtschaftlich. Für Bestandsanlagen bleibt vieles beim Alten – ein Umstieg kann aber lohnen.