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Neues Solarspitzengesetz seit 25.02.2025

Feb. 28, 2025

Am 25. Februar 2025 ist das Solarspitzengesetz in Kraft getreten – eine Anpassung im Energiewirtschafts- und EEG-Recht, um Netzüberlastungen durch hohe Solarstromproduktion an sonnigen Tagen zu vermeiden.

Die zentralen Neuerungen auf einen Blick:

  • Smart-Meter- & Steuerbox-Pflicht:
    PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Ohne Steuertechnik reduziert sich die Einspeisung auf 60 % der Leistung.
  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen:
    Bei Börsenstrompreisen unter Null entfällt für neue Anlagen die staatliche Einspeisevergütung – das soll gezielt Netzspitzen vermeiden.
  • Kompensation über Laufzeitverlängerung:
    Fehlende Vergütungszeiten werden aufs Ende der üblichen 20‑Jahres‑Förderdauer angerechnet.
  • Direktvermarktung wird vereinfacht:
    Kleinere Anlagen (< 100 kWp) können ihren Strom leichter und digital direkt vermarkten.
  • Batteriespeicher im Fokus:
    Speicher können künftig gezielt mit Netzstrom befüllt und später eingesetzt werden – ergänzend zur PV‑Steuerung.

Wer ist betroffen?

  • Bei Neuanlagen nach dem 25. Februar gelten die Regeln umfassend.
  • Bestandsanlagen bleiben zunächst von vielen Vorgaben ausgenommen, können sich aber freiwillig anschließen – z. B. Umstieg auf Smart-Meter mit Bonus von 0,6 ct/kWh.

Hintergrund & Zielsetzung:

Mit dem starken PV‑Zuwachs (2024 z. B. 16,2 GW Zubau, Gesamtleistung: 99,3 GW) kam es immer öfter zu negativen Preisen und regionalen Netzspitzen. Das neue Gesetz soll mittels smarter Technik, Eigenverbrauchs- und Speicheranreizen sowie Marktintegration die Netzstabilität sichern.

Fazit:

Für Betreiber neuer Solaranlagen wird die Technik entscheidend – wer smart misst, steuert und speichert, bleibt flexibel und wirtschaftlich. Für Bestandsanlagen bleibt vieles beim Alten – ein Umstieg kann aber lohnen.